Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und schafft Regelungen für Unternehmen zur Erfüllung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken und Pflichten entlang der Lieferketten. Die Regelungen gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für das Verhalten von Vertragspartnern und weiteren indirekten Lieferanten.
Das Gesetz findet Anwendung auf die Manibia Gruppe mit seinen Unternehmen: