Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und schafft Regelungen für Unternehmen zur Erfüllung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken und Pflichten entlang der Lieferketten. Die Regelungen gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für das Verhalten von Vertragspartnern und weiteren indirekten Lieferanten.

 

Das Gesetz findet Anwendung auf die Manibia Gruppe mit seinen Unternehmen:

  • 4U @work Personalservice GmbH
  • 4U @work Service GmbH
  • Teamwork Instore Services GmbH
  • Yuman GmbH
  • Zahlenwerk Verwaltungs GmbH
  • Manibia Verwaltungs-GmbH
  • Manibia Beteiligungs-GmbH

 

Unsere Grundsatzerklärung finden Sie hier: Grundsatzerklärung

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren: Verfahrensordnung

 

Sollten Sie Risiken oder Pflichtverletzungen gegen Menschen- und Umweltrechte wahrnehmen, wenden Sie sich bitte über folgendes Formular an uns.

Alternativ können Sie sich auch per E-Mail (lksg@manibia.eu) oder postalisch melden:


Manibia Verwaltungs-GmbH
z.H. Fabian Brensing / LKSG
Kirchdorfer Straße 3
53797 Lohmar